TransX-Villa-Abende: Jeden ersten Montag und dritten Mittwoch im
Monat ab 20:00 in der Rosa-Lila Villa, 1060 Wien, Linke Wienzeile 102,
1. Stock ![]()
Persönliche Beratung: Nach telefonischer Anmeldung an jedem 1. Montag von 19:00 bis 20:00 im 1. Stock der Rosa-Lila-Villa. Telefon während der Beratungszeiten: 01/585-43-43
TransX Telefon-Hotline: 0664 7951863 (Keine Beantwortung von Fragen via SMS!)
Nach Klagen bis zum VwGH, und dessen klarer Verurteilung des Operationszwangs; nach der erneuten rechtswidrige Abweisung der Personenstandsänderung durch das BMI; nach erneuter Bestätigung der TG-Position durch den VwGH und nach Klagen gegen den Amtsmissbrauch des BMI, nach einem jahrelangen Prozess wurde nun die Vornamens- und letztlich auch Personenstandsänderung von Michaela P. vom BMI genehmigt. Die jahrelange Lebenspraxis, so stellt das von Klagen und Pressebloßstellungen geläuterte Ministerium Mitte März fest, sei überzeugend. Auch Monique D. wurde nun nach ihrer Klage bis zum VwGH Recht gegeben und auch einer dritten nicht operierten Transfrau - und zwar gleich nach Antragstellung. Der Weg ist jetzt offen! |
TransX-Villa-Abend
Zerebrales Zwittertum
Ist Transsexualität wirklich angeboren? Und wenn ...?
Eva Fels referiert den aktuellen Stand der Gehirnforschung und hinterfragt ihre Bedeutung.
20:00, Rosa Lila Villa, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien
TransX-Villa-Abend
20:00, Rosa Lila Villa, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien
TransX-Villa-Abend
Transfrau mit Glatze sucht Haare
Erfahrungen, Leidensweg und Lösungen zwischen Transplantation und Kopftuch. Es referiert Sandra Schranz.
20:00, Rosa Lila Villa, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien
TransX-Villa-Abend
20:00, Rosa Lila Villa, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien
Bei unseren TransX-Villa Abenden sind alle TGs und deren Freunde - egal ob TransX-Mitglieder oder nicht - willkommen.
Das aktuelle TransX-Programmbis September 2010 als PDF zum Downloaden. |
Stammtische, Gruppen in den Bundesländern und Veranstaltungen befreundeter
Organisationen finden Sie hier.
Mit dem |
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Obwohl der Verwaltungsgerichtshof im Fall der Beschwerde von Michaela P. festgestellt hat, dass schwerwiegende operative Eingriffe, wie die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für die Änderung des juristischen Geschlechts transsexueller Personen sein können ( Mit diesem Urteil verhöhnt die Verwaltungsbehöre nicht nur die Menschrechte Transsexueller sonder auch Österreichs Rechtsstaatlichkeit (§63 VwGG). Es muss weiter prozessiert werden. |
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Für den 28. Juni lud TransX alle österreichischen TransGender-Initiativen zu einem Vernetzungstreffen und zur Formulierung einer gemeinsamen | ||
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Die derzeitige Situation ist prekär: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Fall der Beschwerde von Michaela P. entschieden, dass schwerwiegende operative Eingriffe, wie die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für die Änderung des juristischen Geschlechts transsexueller Personen sein können ( Das Innenministerium ist derzeit offensichtlich überfordert, eine Lösung ohne medizinische Zwangsmassnahmen anzubieten. | ||
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Seit Juli 2008 wurden sieben Morde an schwulen Männern und drei Morde an transsexuellen Frauen bekannt. Hilferufe an die Polizei verhallten ungehört. Nun soll auch die LGBT-Gruppe Lambdaistanbul wegen „Obszönität und Unzucht“ aufgelöst werden! Zusammen mit 10 anderen Initiativen rief TransX Ende April zu einer Demonstration bei der Türkischen Botschaft auf. Ulrike Lunacek übergab dem Botschafter unsere Forderungen. Ein Gericht hat inzwischen gegen das Verbot von Lamdsistambul entschieden. Die Morde an Transfrauen gehen weiter: Çagla (22.5.2009, Ankara), Hadise (29.6.2009, Istambul), ... |
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Der Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde von Michaela P. Recht gegeben und festgestellt, dass ein schwerwiegender operativer Eingriff,
wie etwa die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige
Voraussetzung für die Änderung des rechtlichen Geschlechts transsexueller
Personen ist ( |
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Beim Stadtfest der Wiener ÖVP war TransX mit einem Informationsstand über TransGender-Fragen und -Rechte vertreten. |
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… heißt es auf Seite 109 des aktuellen Regierungsübereinkommens. Derselbe Satz fand sich bereits im Regierungsübereinkommens der letzen großen Koalition 2007-2008 (Seite 147). Das TG-Thema wurde allerdings in der kurzen Legislaturperiode nicht aufgegriffen. Neu ist, dass sich dieser Satz nun im Abschnitt "B.6. Namensrecht" des Justiz-Kapitels findet. Damit dürfen wir von der Bundesregierung zunächst wohl nur eine Novelle des Namensänderungsrechts erwarten. |
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Am 8. Juni 2006 wurde der „Transsexuellen-Erlass“ durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Unter welchen Bedingungen der Geschlechtseintrag von Transsexuellen zu ändern ist blieb damit zunächst dem Ermessen von Beamten überlassen.
Am 12. 1. 2007 verabschiedete das Innenministerium erneut einen Erlass, der den Standesämter vorschrieb, Personenstandsänderungen nur dann vorzunehmen, wenn geschlechtskorrigierenden Operationen durchgeführt wurden ( |
| Im "Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Österreich, 21. - 25. Mai 2007 (Zur Vorlage beim Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung)" heißt es in Abschnitt "5.2 Diskriminierung von Frauen und Gewalt gegen Frauen" unter Punkt ...
57. Vertreter der Zivilgesellschaft setzten den Kommissar davon in Kenntnis, dass transgender Personen bei
Geschlechtswechsel in Österreich mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten, nachdem die
Der gesamte Bericht ist auf www.coe.int/t/commissioner/default_EN.asp verfügbar. Das von TransX zusammengestellte Argumentarium "TransGender and Human Rights in Austria" ist hier als PDF verfügbar. |
| TransX bedankt sich
herzlich für die Unterstützung |
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