Das Diagnostische Handbuch DMS (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) der Amerikanischen Psychiatrischen Gesellschaft (APA) umfasst alle als psychische Krankheiten anzuerkennenden Symptombilder.
Mit der Anerkennung verschiedener Formen der Geschlechtsidentitätsstörungen und der "Transsexualität" als Krankheit wurde 1980 in der dritten DMS-Fassung (DMS-III) die rechtliche Grundlage dafür gelegt, dass die Behandlungskosten Transsexueller durch private und öffentliche Krankenversicherungen abzudecken sind. Laut DMS-III sind Personen als transsexuell zu betrachten, wenn sie mindest zwei Jahre lang kontinuierliches Interesse an der Transformation ihres körperlichen und sozialen Geschlechts demonstrieren.
Bei der derzeit gültige Version DMS-IV aus dem Jahr 1994 hat das Komitee das unscharfe Symptombild "Transsexualität" fallen gelassen, da er unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten umfasst. Stattdessen wird nur mehr von "Gender Identity Disorder" (Störungen der Geschlechtsidentität, GID) gesprochen.
DMS-IV unterscheidet Geschlechtsidentitätsstörungen nach dem Alter der Klienten und trennt transvestitischen Fetischismus als eigenes Symptombild ab.
Die dem medizinischen Verständnis der TS entsprechende Geschlechtsidentitässtörung ist durch folgende Kriterien charakterisiert:
Bei Jugendlichen und Erwachsenen äußert sich die Störung im manifesten Verlangen dem anderen Geschlecht anzugehören, so wahrgenommen zu werden, dem Verlangen in diesem Geschlecht zu leben und behandelt zu werden und der Überzeugung typische Gefühle und Reaktionen dieses Geschlechts zu haben.
Eine Originalfassung der relevanten DMS-IV - Passagen ist auf
www.twentyclub.org veröffentlicht.